Das Gericht für das Dorf Immendorf

Von Hans-Rudolf Perschbach
(entnommen der Festschrift "1100 Jahre Immendorf   880 - 1980")

Seit 1336 hat Immendorf ein eigenes Gericht. Ein solches Ortsgericht verfügte durchweg über alle Gerichtsbarkeit in seinem Bereich und übte auch die sogenannte Blutgerichtsbarkeit aus. Gerichtsherren waren die Grundherren und deren Vögte mit dem jeweiligen Anteil an der Grundherrschaft. So fungierten die Herren von Helfenstein-Mühlenbach, die Herrschaft Mühlenbach und die Herrschaft Helfenstein-Sporkenburg zeitweise gleichzeitig mit genau festgelegtem Anteil als Gerichtsherren.

Den Vorsitz des Gerichts führte ab 1468 ein Schultheiß. Er war gleichzeitig Verwaltungsbeamter und hatte herrschaftliche Verordnungen bekanntzugeben und durchzuführen.

Neben dem Schultheiß sind 1481 sieben Schöffen dem Gericht beigegeben. Zum Blutgericht traten vierzehn Schöffen zusammen – sieben aus Immendorf und sieben aus Arenberg – wobei hier der Gerichtsbezirk Arenberg und Immendorf umfaßt haben mag.

Während über die Tagungsstätte des Gerichts keine Angaben vorhanden sind, wird als Richtstätte 1575 der „Galgen uffm Kissel" erwähnt.

Gerichtsverfahren, die Tätigkeiten und Aufgaben der Gerichte, sind zur damaligen Zeit sehr einheitlich geregelt. Zudem läßt sich allgemein ein Trend zur Abnahme der Kompetenzen dieser Ortsgerichte zur Neuzeit hin feststellen. Es verblieb ihnen meist nur die freiwillige Gerichtsbarkeit.

Vielfach benutzen solche Gerichte Siegel. Der Gebrauch solcher Siegel beginnt erst ganz allmählich um etwa 1300. Er wird erst allgemeiner gegen Ende des 15. Jahrhunderts.

Ein Immendorfer Gerichtssiegel erscheint auf einer Urkunde des Jahres 1704. Es zeigt einen Bischof - vermutlich den hl. Nikolaus -. Das Wappen ist ein geteilter Schild; oben: ein wachsender Löwe, unten: neun Lilien (Helfenstein). Das Siegel trägt die Umschrift: (Siegel) DES · GERICHT · ZV · IMENDORF

Entnommen der Festschrift "1100 Jahre Immendorf   880 - 1980" : 19.03.2017

_____________________________________